Anlage von Lohnkonten gemäß § 41 des Einkommensteuergesetzes und § 4 der LStDV
Ermittlung Gehalt inkl. evtl. Zuschläge, getrennte Führung von Grund- & Leistungslohn sowie Sachbezügen
Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Mutterschutz
Erfassung von Freibeträgen oder anderen außerordentlichen Einkünften
Buchung vermögenswirksamer Leistungen
DEÜV-Meldungen an Krankenkassen, Renten‑, Unfall- und Sozialversicherungen sowie das Finanzamt
Lohnkontenabschluss zum Ende des Geschäftsjahres inklusive Meldung an die Agentur für Arbeit, die Sozialversicherungen und die Statistikämter