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Steu­er­erklä­rung

Die Steu­er­erklä­rung ist Start- und Ziel­li­nie des Steu­er­jah­res. Sie ist die Grund­la­ge der Steu­er­be­rech­nung und die Refe­renz der Bilan­zie­rung. Damit schaf­fen wir die Grund­la­ge für Erspar­nis­po­ten­zia­le eben­so wie ver­läss­li­che Doku­men­te gegen­über Inves­to­ren, Kapi­tal­ge­bern und Behörden.

Wenn es um die Steu­er­erklä­rung für Sie im Groß­raum Köln Bonn geht, sind wir für Sie der opti­ma­le Partner.

Zuver­läs­sig, prä­zi­se und jeder­zeit für Sie nachvollziehbar.

Betrieb­li­che Steu­er­erklä­run­gen? Wir haben das für Sie im Griff. Der Staat, das Land und die Gemein­de erhe­ben auf Ein­künf­ten aus Arbeit und Kapi­tal Steu­ern. Für Sie als Selbst­stän­di­ger bezie­hungs­wei­se Selbst­stän­di­ge und auch für Unter­neh­men in den ver­schie­de­nen Rechts­for­men bedeu­tet dies, dass ver­schie­de­ne Steu­er­erklä­run­gen inner­halb eines Geschäfts­jah­res abzu­ge­ben sind.

So die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung, die Gewer­be­steu­er­erklä­rung und die Umsatz­steu­er­erklä­rung. Die Berech­nung die­ser Steu­ern, ihre Grund­la­gen und natür­lich wel­che Mög­lich­kei­ten der Steu­er­erspar­nis sich erge­ben, sind sehr kom­ple­xe Vor­gän­ge, bei denen eine Viel­zahl an Steu­er­ge­set­zen und Ver­ord­nun­gen zu berück­sich­ti­gen sind.

Als Ihr Steu­er­be­ra­ter im Groß­raum Köln Bonn ken­nen wir uns mit der Mate­rie aus und wis­sen, was zu tun ist, damit Sie nicht in eine recht­li­che Zwick­müh­le gera­ten, aber auch nicht zu viel an Steu­ern abfüh­ren. So etwa bei der Körperschaftsteuererklärung.

Mehr zu Steu­er­erklä­run­gen für Unter­neh­men.

Las­sen Sie ihre Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung von einem Steu­er­be­ra­ter­bü­ro aus­fül­len –das spart Ihnen Zeit, Ner­ven und am Ende sogar Geld.
Wir als Ihr Steu­er­be­ra­ter im Raum Köln Bonn sor­gen dafür, das der Staat das erhält, was ihm von recht­li­cher Sei­te zusteht und das Sie das zurück­be­kom­men, was Sie im Lau­fe des Jah­res zu viel bezahlt haben.

Ihr Steu­er­be­ra­ter im Raum Köln Bonn, der beque­me Weg. Für nicht weni­ge Men­schen ist das Aus­fül­len der Steu­er­erklä­rungs­for­mu­la­re ein wah­rer Graus. Nur zu ver­ständ­lich, denn die Finanz­amt-Spra­che erscheint nur all­zu oft als der Dia­lekt von Wesen eines ande­ren Sternes.

Als erfah­re­ne Steu­er­be­ra­ter ken­nen wir uns zwar nicht mit Außer­ir­di­schen aus, wohl aber mit den Geset­zen und Ver­ord­nun­gen des Steu­er­rechts. Wir wis­sen, was hin­ter so man­cher kom­ple­xen For­mu­lie­rung steckt und wir kön­nen Ihnen genau sagen, was not­wen­dig ist, damit in der Steu­er­erklä­rung alles berück­sich­tigt ist, was steu­er­lich abzugs­fä­hig ist.

Wer kennt schon alle zuste­hen­den Frei­be­trä­ge und was alles über­haupt steu­er­ab­zugs­fä­hig ist? Eines der Pro­ble­me im deut­schen Steu­er­recht sind die unzäh­li­gen Ände­run­gen, die prak­tisch jähr­lich vor­ge­nom­men wer­den und übli­cher­wei­se in der Öffent­lich­keit wenig Beach­tung finden?

Mehr zur Steu­er­erklä­run­gen für Privatpersonen